Leider wurde ich erst heute auf die Stel-lungnahme des Bayerischen Apotheker-verbandszur Barmer-AnkundigungderTo-talretaxation von Nichtrabattarzneimittel-abgaben aufmerksam. Zuerst dachte ich, der Bericht in PZ 5, S. 15 terbehilfe soil kein Geschaft werden?sei der kontroverse Kommentar zum Ansinnen der BEK. Doch dann fand ich im Forum die Zustimmung der bayrischen Apothekeninteressenver-treter(?) zur Barmer-MaRnahme: Ein Kauf-vertrags zwischen Apotheke und Kranken-kasse kommt bei rechtswidriger Lieferung - z. B. eines nicht vereinbarten Arzneimit-tels-nichtzustande.