Im Streit um die AOK-Rabattvertrage hat ein klagender Pharma-hersteller eine Niederlage einstecken miis-sen. Die Vergabekammer des Bundes hat es abgelehnt, der AOK ein Zwangsgeld an-zudrohen und es zu vollstrecken, falls die Kasse sich uber das von der Kammer erlas-sene Zuschlagsverbotfurdie noch offenen Rabattvertrage hinwegsetzt. Wie der Bun-desverband der Arzneimittelhersteller (BAH) in seinem Mitgliederrundschreiben mitteilt, halt die Bundesvergabekammer das von ihr verhangte Zuschlagsverbot nicht fur unanfechtbar. Der Beschluss kon-ne noch vor den Sozialgerichten angegrif-fen werden. Daran anderten auch die un-terschiedlichen Auffassungen uber den Rechtswes nichts.